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Häufig gestellte Fragen über die E-Vignette für die Schweiz

Die E-Vignette für die Schweiz kann online erworben werden: Dazu geben Sie einfach Ihr Kennzeichen ein, wählen den Fahrzeugtyp aus, bezahlen online und können direkt losfahren. Im Gegensatz zur klassischen Klebevignette ist die E-Vignette an das Kennzeichen – in der Schweiz Kontrollschild genannt – gekoppelt. Das bedeutet, dass bei einem Fahrzeugwechsel mit demselben Kontrollschild oder im Falle eines Scheibenbruchs keine neue E-Vignette benötigt wird. Die E-Vignette 2026 ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 auf allen Autobahnen und Nationalstrassen der Schweiz gültig.
Ja, die E-Vignette kann auch für Fahrzeuge ohne Standard-Kontrollschild erworben werden. Wichtig ist, dass das verwendete Kontrollschild eindeutig und gültig ist. Bei speziellen Kontrollschildern, wie Händler- oder Wechselschildern, sollten Sie sicherstellen, dass die E-Vignette korrekt zugeordnet wird.
Für den Kauf einer E-Vignette benötigen Sie folgende Angaben:
  • Fahrzeugkategorie: z. B. Personenwagen, Motorrad, Anhänger.
  • Zulassungsland: Das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist.
  • Kontrollschild: Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
Persönliche Daten des Fahrzeughalters sind für den Kauf nicht erforderlich.
Sie können die Gültigkeit Ihrer E-Vignette online im Via-Portal des BAZG überprüfen, indem Sie das Zulassungsland und das Kontrollschild eingeben. Bitte beachten Sie, dass diese Abfrage nur möglich ist, wenn die E-Vignette als "öffentlich einsehbar" deklariert wurde.

Die Schweizer Polizei und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontrollieren die E-Vignette stichprobenartig, indem sie das Kontrollschild in ihrem System überprüfen. Automatisierte Kontrollsysteme werden derzeit nicht eingesetzt.
Bei der Eingabe eines deutschen Kennzeichens zum Kauf der E-Vignette auf swissvignette.ch müssen Sie das Kennzeichen mit Bindestrich eingeben.
Nein, auf den Schweizer Autobahnen gibt es keine PKW-Mautstellen. Die Schweizer Maut wird über eine Mautplakette (Vignette) entrichtet und ist jeweils für das komplette Jahr gültig.

SlovenijaVinjeta FAQ

Die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta) kann online erworben werden: Geben Sie einfach Ihr Kennzeichen, die Fahrzeugklasse und die gewünschte Laufzeit an. Die Vignette wird digital in der Datenbank von DARS registriert. Kein Aufkleber nötig – die Kontrolle erfolgt automatisch per Videokamera an Autobahnen und Schnellstraßen.
Die Preise für die slowenische E-Vignette (PKW/Wohnwagen): 1 Woche EUR 16,00 | 1 Monat EUR 32,00 | 1 Jahr EUR 117,50. Für Motorräder: 1 Woche EUR 8,00 | 6 Monate EUR 32,00 | 1 Jahr EUR 58,70. Für Transporter (Klasse 2B): 1 Woche EUR 32,00 | 1 Monat EUR 64,10 | 1 Jahr EUR 235,00. Alle Preise gelten ab dem gewählten Startdatum bis zum letzten Tag (23:59 Uhr) des Zeitraums.
Die E-Vignette ist Pflicht auf allen slowenischen Autobahnen (A1–A5) und den Schnellstraßen H3, H4 und H7 – insgesamt über 610 km. Alle mit „A" und „H" gekennzeichneten Straßen sind vignettenpflichtig, einschließlich der Auffahrten. Hinweis: Die Schnellstraßen H5 und H6 sind ab 1. Januar 2026 vorübergehend von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf slowenischen Autobahnen wird mit einem Bußgeld von EUR 300 geahndet. Bei Missbrauch der Vignette (z. B. falsches Kennzeichen) drohen bis zu EUR 800. Die Kontrolle erfolgt rund um die Uhr durch automatische Videoüberwachung. Kaufen Sie Ihre Vignette unbedingt vor Fahrtantritt.
  • Klasse 1 – Motorräder: Einspurige Kfz mit Spurbreite ≤ 50 cm.
  • Klasse 2A – PKW/Wohnwagen: Fahrzeuge bis 3,5 t, Höhe über erster Achse ≤ 1,3 m (PKW, SUV, Minivans) sowie Wohnwagen bis 3,5 t.
  • Klasse 2B – Transporter: Fahrzeuge bis 3,5 t, Höhe über erster Achse > 1,3 m (leichte Transporter).
Anhänger benötigen keine eigene Vignette – nur das Zugfahrzeug muss die korrekte Klasse haben.
Nein, jede E-Vignette ist dauerhaft an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Sie können die Vignette jedoch auf ein anderes Fahrzeug derselben Klasse übertragen, sofern Sie dies vor dem ersten Gültigkeitstag beantragen. Dies ist über das DARS Online-Portal oder an den Verkaufsstellen möglich, an denen Sie die Vignette gekauft haben.